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Ländererlass gegen Schenkungssteuergestaltungen
Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautenden Ländererlassen vom 6. März 2024 Sachleistungsansprüche, die auf nicht begünstigtes Betriebsvermögen (sog. Verwaltungsvermögen) gerichtet sind, als schädliches Verwaltungsvermögen eingeordnet. Die Finanzverwaltung reagiert damit auf ein BFH-Urteil vom 1. Februar 2023, in dem die Einordnung bewusst offengelassen worden ist. Auf der Einordnung von Sachleistungsansprüchen als begünstigtes Betriebsvermögen basierten zuvor zahlreiche Schenkungssteuergestaltungen.