Have any questions?
+44 1234 567 890
...zeichnet sich dadurch aus, dass er sich entschieden hat Generalist oder Spezialist zu werden. Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts macht es nahezu unmöglich, als Allround-Steuerberater alle Teilbereiche abzudecken. Daher ist es wichtig, dass ein Steuerberater sich auf bestimmte Fachgebiete konzentriert, um seinen Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten.
In habe mich auf die Nachfolgeplanung spezialisiert. Mein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Erbschaftsteuergestaltungen und der Entwicklung von persönlichen Nachfolgekonzepten. Beispiele hierfür sind die Übertragung von Wertpapieren unter Nießbrauchsvorbehalt, der Einsatz von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung, die Errichtung von regulierten Instituten, die Errichtung von Stiftungen und Strukturen, die mit einem Trust vergleichbar sind.
Zu einer guten Steuerberatung anlässlich der Nachfolge zählt jedoch nicht nur die Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung, sondern auch die Berücksichtigung weiterer steuerlicher Aspekte, wie etwa die Besteuerung des Einkommens, das internationale Steuerrecht und die Grunderwerbsteuer.
Die persönliche Beratung hat für mich eine besondere Bedeutung. So unterscheidet sich die Nachfolgeberatung etwa wesentlich von der „Excel-basierten“ Beratung eines Unternehmens. Zumeist bin ich für UHNWIs tätig.
Auf Grund der Komplexität einer guten Steuerberatung ist ein Vier-Augen-Prinzip unerlässlich. In der Steuerberatung arbeite ich daher eng mit renommierten Steuerberatungskanzleien zusammen.
Meine Empfehlung
Beachtenswerte Veröffentlichungen für Sie vorgestellt.
In seinem Aufsatz in der ZEV 2024, S. 357 untersucht Dr. ECKHARD WÄLZHOLZ die Möglichkeiten der posthumen Nutzung von erbschaftsteuerlichen Freibeträgen. Er zeigt auf, wie geschickte Gestaltungen selbst nach dem Tod eines Erblassers mehrfach Freibeträge aktivieren können. Anhand detaillierter Beispiele verdeutlicht Wälzholz, wie z.B. Pflichtteilsrechte und Vermächtnisse genutzt werden können, um die Erbschaftssteuerbelastung durch die wiederholte Nutzung von Freibeträgen zu optimieren.
In ihrem Beitrag in der ErbR 2024, S. 86 analysieren DR. ANSGAR BECKERVORDERSANDFORT und CARINA KLÖNNE die Chancen und Risiken des gegenständlichen Zugewinnausgleichs im Rahmen der Güterstandsschaukel. Der Artikel beleuchtet die ertragsteuerlichen Implikationen, die entstehen, wenn der Zugewinnausgleich nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Sachwerten erfolgt. Die Autoren erklären, wie die Güterstandsschaukel zur schenkungsteuerlichen Optimierung genutzt werden kann und welche steuerlichen Fallstricke dabei zu beachten sind. Sie zeigen auf, wie Vermögensübertragungen unter Ehegatten steuerlich effizient gestaltet werden können.
DR. JENS KLEINERT, KARL KROGOLL und WJATSCHESLAV ANISSIMOV analysieren in ihrem Aufsatz in der DStR 2024, S. 785 die schenkungsteuerliche Einordnung disquotaler Einlagen in Gesellschaften. Sie untersuchen die Auswirkungen der Neuregelungen durch das MoPeG und das wegfallende Gesamthandsprinzip bei Personengesellschaften. Besonders im Fokus steht die Entscheidung des FG Hamburg zur Schenkungsteuerfreiheit von disquotalen Einlagen in eine KGaA. Der Artikel beleuchtet die steuerlichen Konsequenzen und die damit verbundenen Gestaltungspotentiale für die Praxis (vor Einführung des neuen § 7 Abs. 9 ErbStG).
Mein Netzwerk und meine Partner
Ich verfüge über ein herausragendes Netzwerk zu Beratungsunternehmen/Kanzleien, die auf die Strukturierung von Vermögen spezialisiert sind. Hierzu zählen Big4, mittelständische WP-/Rechtsanwaltsgesellschaften und Beratungsboutiquen. Um das Netzwerk zu organisieren und unser Wissen weiterzugeben, habe ich gemeinsam mit anderen Beratern das Institut für Vermögensstrukturierung (IVS) initiiert.
Kontaktieren Sie mich
Mit dem Klick auf "Absenden" stimmen Sie zu, dass wir Sie geschäftsbezogen kontaktieren dürfen.
Kontaktieren Sie mich