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...zeichnet sich dadurch aus, dass er sich entschieden hat Generalist oder Spezialist zu werden. Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts macht es nahezu unmöglich, als Allround-Steuerberater alle Teilbereiche abzudecken. Daher ist es wichtig, dass ein Steuerberater sich auf bestimmte Fachgebiete konzentriert, um seinen Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten.
In habe mich auf die Nachfolgeplanung spezialisiert. Mein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Erbschaftsteuergestaltungen und der Entwicklung von persönlichen Nachfolgekonzepten. Beispiele hierfür sind die Übertragung von Wertpapieren unter Nießbrauchsvorbehalt, der Einsatz von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung, die Errichtung von regulierten Instituten, die Errichtung von Stiftungen und Strukturen, die mit einem Trust vergleichbar sind.
Zu einer guten Steuerberatung anlässlich der Nachfolge zählt jedoch nicht nur die Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung, sondern auch die Berücksichtigung weiterer steuerlicher Aspekte, wie etwa die Besteuerung des Einkommens, das internationale Steuerrecht und die Grunderwerbsteuer.
Die persönliche Beratung hat für mich eine besondere Bedeutung. So unterscheidet sich die Nachfolgeberatung etwa wesentlich von der „Excel-basierten“ Beratung eines Unternehmens. Zumeist bin ich für UHNWIs tätig.
Auf Grund der Komplexität einer guten Steuerberatung ist ein Vier-Augen-Prinzip unerlässlich. In der Steuerberatung arbeite ich daher eng mit renommierten Steuerberatungskanzleien zusammen.
Meine Empfehlung
Beachtenswerte Veröffentlichungen für Sie vorgestellt.
In seinem Aufsatz in der Ubg 2024, S. 319 beleuchtet PROF. DR. GERHARD KRAFT die aktuelle Diskussion um das steuerliche Einlagekonto privater Stiftungen. Er analysiert die jüngsten Stellungnahmen des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) und erklärt die Konsequenzen für die Besteuerung von Familienstiftungen. Während der BFH davon ausgeht, dass „Einlagen“ in eine Stiftung wieder steuerfrei ausgekehrt werden können, wird dies von der Finanzverwaltung abgelehnt. Prof Kraft hebt hervor, wie die divergierenden Ansichten der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung zu rechtlichen Unsicherheiten führen und was dies für Stifter und Destinatäre bedeutet.
ELMAR KRÜSEMANN beleuchtet in seinem neuen Aufsatz in der ZStV 2023, S. 201 die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Treuhandstiftung. Der Begriff der Treuhandstiftung wird häufig als Synonym für eine unselbständigen bzw. nicht rechtsfähige Stiftung verwendet. Diese flexible Form der Stiftung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im gemeinnützigen Bereich. Kennzeichnend für die Treuhandstiftung ist die Trennung zwischen dem zivilrechtlichen Eigentum des Stiftungsträger und dem wirtschaftlichen Eigentum, das der Treuhandstiftung selbst zuzuordnen ist. Krüsmann erklärt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Errichtung und Verwaltung zu beachten sind. Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Struktur, den rechtlichen Hintergrund und die praktischen Anwendungsfelder der Treuhandstiftung.
In ihrem Aufsatz in der ZEV 2024, S. 76 analysieren LENNART NECKENICH und DR. PAUL METZ umfassend die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers zur postmortalen Erbschaftsteueroptimierung in der Unternehmensnachfolge. Sie erläutern, wie durch gezielte testamentarische Regelungen steuerliche Vorteile erzielt und Risiken minimiert werden können. Besondere Beachtung findet dabei der Investitionsplan gemäß § 13b Abs. 5 ErbStG, der eine rückwirkende Steueroptimierung ermöglicht. Weitere Strategien wie die Stiftung von Todes wegen und bedingte Vermächtnisse werden detailliert diskutiert, um Erblassern möglichst praxisnahe und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Mein Netzwerk und meine Partner
Ich verfüge über ein herausragendes Netzwerk zu Beratungsunternehmen/Kanzleien, die auf die Strukturierung von Vermögen spezialisiert sind. Hierzu zählen Big4, mittelständische WP-/Rechtsanwaltsgesellschaften und Beratungsboutiquen. Um das Netzwerk zu organisieren und unser Wissen weiterzugeben, habe ich gemeinsam mit anderen Beratern das Institut für Vermögensstrukturierung (IVS) initiiert.
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