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...dient nicht nur dem Vermögensinhaber, sondern dem Erhalt des Vermögens über Generationen. Die Vermögensstrukturierung umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die darauf abzielen, ein Vermögen so zu organisieren, dass es rechtlich geschützt, steuerlich optimiert und effizient verwaltet werden kann. In der Praxis bedeutet das,
• die passende Rechtsform – wie etwa eine Stiftung oder eine Familiengesellschaft – zu finden,
• erb- und familienrechtliche Vereinbarungen innerhalb einer Familie abzuschließen und ggf. ergänzend ein eigenes Testament zu errichten, um dadurch insbesondere Streit innerhalb der Familie zu vermeiden,
• Möglichkeiten zu identifizieren, wie das Vermögen steueroptimiert strukturiert werden kann, wobei einer eventuellen Erbschaftsteuerbelastung regelmäßig ein größeres Gewicht zukommt als eine laufende Optimierung der Steuerbelastung,
• bei international mobilen Familien, darauf zu achten, dass keine Wegzugsbesteuerung entsteht – das deutsche Besteuerungsrecht also regelmäßig erhalten bleibt,
• Compliance-Vorschriften, wie z.B. steuerliche Meldepflichten, zu beachten.
Wirtschaftliche und familiäre Überlegungen spielen dabei ebenfalls eine wesentliche Rolle. So muss für ein Familienunternehmen ein passender Nachfolger gefunden und die nächste Generation rechtzeitig an das Vermögen herangeführt werden.
Ohne eine gute Beratung besteht eine große Gefahr, typische Fehler in der Vermögensstrukturierung zu begehen. Häufig wird ein Thema zu sehr in den Vordergrund gestellt, während andere wichtige Aspekte vernachlässigt werden.
So könnte etwa eine Investition aus steuerlichen Gründen in Erwägung gezogen werden, ohne ausreichend auf wirtschaftliche Risiken zu achten. Zudem wird die nächste Generation oft nicht rechtzeitig an das Vermögen herangeführt, und es fehlen bindende Verträge, die in guten Zeiten abgeschlossen werden, um schlechten Zeiten vorzubeugen.
Die Strukturierung von Vermögen anlässlich des Generationenwechsels ist ein wichtiger Bestandteil meiner Beratung. Angesichts der Vielzahl an Aspekten, die für eine Vermögensstrukturierung von Bedeutung sind, kann kein Berater alle Aspekte auf höchstem Niveau selbständig abdecken. Daher habe ich – gemeinsam mit anderen Beratern – das Institut für Vermögensstrukturierung (IVS) initiiert.
Das IVS dient der Organisation eines Netzwerks an herausragenden Beratern, die auf Vermögensstrukturierung spezialisiert sind. Beim IVS organisieren wir regelmäßig Veranstaltungen für Steuerberater/Rechtsanwälte, Estate/Financial Planner und Family Officer, um unser Wissen weiterzugeben.
Meine Empfehlung
Beachtenswerte Veröffentlichungen für Sie vorgestellt.
In ihrem Beitrag in der ErbR 2024, S. 86 analysieren DR. ANSGAR BECKERVORDERSANDFORT und CARINA KLÖNNE die Chancen und Risiken des gegenständlichen Zugewinnausgleichs im Rahmen der Güterstandsschaukel. Der Artikel beleuchtet die ertragsteuerlichen Implikationen, die entstehen, wenn der Zugewinnausgleich nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Sachwerten erfolgt. Die Autoren erklären, wie die Güterstandsschaukel zur schenkungsteuerlichen Optimierung genutzt werden kann und welche steuerlichen Fallstricke dabei zu beachten sind. Sie zeigen auf, wie Vermögensübertragungen unter Ehegatten steuerlich effizient gestaltet werden können.
In ihrem Aufsatz in der ZEV 2024, S. 76 analysieren LENNART NECKENICH und DR. PAUL METZ umfassend die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers zur postmortalen Erbschaftsteueroptimierung in der Unternehmensnachfolge. Sie erläutern, wie durch gezielte testamentarische Regelungen steuerliche Vorteile erzielt und Risiken minimiert werden können. Besondere Beachtung findet dabei der Investitionsplan gemäß § 13b Abs. 5 ErbStG, der eine rückwirkende Steueroptimierung ermöglicht. Weitere Strategien wie die Stiftung von Todes wegen und bedingte Vermächtnisse werden detailliert diskutiert, um Erblassern möglichst praxisnahe und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
In seinem Aufsatz in der Ubg 2024, S. 319 beleuchtet PROF. DR. GERHARD KRAFT die aktuelle Diskussion um das steuerliche Einlagekonto privater Stiftungen. Er analysiert die jüngsten Stellungnahmen des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) und erklärt die Konsequenzen für die Besteuerung von Familienstiftungen. Während der BFH davon ausgeht, dass „Einlagen“ in eine Stiftung wieder steuerfrei ausgekehrt werden können, wird dies von der Finanzverwaltung abgelehnt. Prof Kraft hebt hervor, wie die divergierenden Ansichten der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung zu rechtlichen Unsicherheiten führen und was dies für Stifter und Destinatäre bedeutet.
Mein Netzwerk und meine Partner
Ich verfüge über ein herausragendes Netzwerk zu Beratungsunternehmen/Kanzleien, die auf die Strukturierung von Vermögen spezialisiert sind. Hierzu zählen Big4, mittelständische WP-/Rechtsanwaltsgesellschaften und Beratungsboutiquen. Um das Netzwerk zu organisieren und unser Wissen weiterzugeben, habe ich gemeinsam mit anderen Beratern das Institut für Vermögensstrukturierung (IVS) initiiert.
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